Das Bundesverfassungsgericht hat überraschend ein Urteil zur umstrittenen PC-Durchsuchung per Trojaner herausgeben. So fällt der heimische Computer und auch der mobil verwendete Laptop ganz klar unter das Recht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, was auch Handys und Organizer miteinschliesst. Das Bundesverfassungsgericht ist somit klar im neuen Informationszeitalter angekommen und verweist mit dem “IT-Grundrecht“, alle von Paranoia befallen Spionagedienste auf die Ersatzbank. In Zukunft brauchen nämlich Schäuble & Co. ganz klare Verdachtsmomente und ganz klare Zeichen, dass ein Verbrechen oder ein Terrorakt unmittelbar bevorsteht, um eine Online-Durchsuchung genehmigt zu bekommen. Es müssen dabei ausserdem Täter und Opfer klar bekannt sein. Ein reiner Verdacht, dass irgendjemand irgendwann einmal ein Verbrechen begehen könnte reicht also ganz klar nicht mehr aus. Es müssen klare Beweise vorliegen und ein begründeter Verdacht auf Gefahr für Leib und Leben erkennbar sein.
Somit rutsch die Online-Durchsuchung klar in Richtung Hausdurchsuchung, die es ja bereits seit Jahrzehnten gibt und welche auch ganz klar durch Vorschriften und Schutzinstanzen geregelt wird.
Ich für meinen Teil bin auf jeden Fall froh, dass das Bundesverfassungsgericht hier eindeutig auf der Seite des Grundgestzes und der Bürger steht. Die freiheitlich-demokratische Grundstruktur eines Landes, darf auch durch mögliche Terrorgefahr nicht unterhöhlt werden!
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