Gott sei Dank hat der Bundestag einmal durchgegriffen und schiebt dem Abmahnwahn mancher Anwälte und Homepage-Betreiber einen Riegel vor. Hier ein paar Auszüge aus dem Artikel.
“Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben”, sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach, der seine Ministerin Brigitte Zypries (beide SPD) vertrat.
Die Konzequenz sieht so aus:
Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahn-Unwesen begegnet werden. Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingsstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1000 Euro oder mehr überzogen werden.
Zweiter Account von Ralf Bachmann
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