Im Kampf gegen lärmende Kinder zur Nachtruhe hat sich jetzt eine Gemeinde in der Schweiz etwas neues einfallen lassen. Der Gemeinderat hat für alle “schulpflichtigen” Jugendendlichen – ich denke das heisst wohl alles unter 18 Jahren – ein Ausgangsverbot ab 22 Uhr verhängt. Als Begründung gaben sie Ruhestörungen und Vandalismus an. Jeder der ab 22 Uhr angetroffen wird UND negativ auffalle soll verzeigt (angezeigt) werden. Jetzt ist natürlich die Formulierung “negativ auffallen” sehr dehnbar. Ich weiss nicht, ob das so in der Verordnung steht oder ob das einfach die Formulierung der Zeitung ist.
Fakt bleibt allerdings, und das haben auch Juristen bestätigt, dass die Verordung zu stark in die persönlichen Freiheitsrechte eingreift. Das sind ja schon fast amerikanische Zustände. Nur weil man mit einer Lage nicht klar kommt verbietet man einfach etwas. Das Gesetzt erlaubt es Jugendlichen unter 18 bis 24 Uhr unterwegs zu sein. Und das ist Gesetzt. Fallen sie dann negativ auf, ist das wieder eine andere Frage und auch ein anderes Gesetzt. Da kann man nicht einfach eine Ausgangssperre verhängen. Sind wir hier im Gaza-Striefen oder in Bagdad verdammt – Es gibt Grundrechte!
Quelle: 20min.ch
Zweiter Account von Ralf Bachmann
–> Details: https://www.ralfbachmann.de/author/ralfbachmann/