Was in Österreich mittlerweile normale ist, soll ab Herbst 2010 auch in der Schweiz eingeführt werden.
Drei dieser sogenannten Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen (AGK) werden ab September 2010 zum Einsatz kommen: eine auf einem 8 Kilometer langen Abschnitt der A9 zwischen Aigle und Bex, eine zweite im Arisdorftunnel auf der A2 (auf 1,8 Kilometern); die dritte Anlage ist mobil.
Das Prinzip dahinter: Die Radaranlagen filmen alle Fahrzeuge am Anfang und am Ende eines kontrollierten Abschnitts und registrieren die Zeit für die Durchfahrt. Daraus ermitteln sie die durchschnittliche Geschwindigkeit jedes einzelnen Fahrzeugs.
Darüber hinaus soll das System auch erkennen können ob die benötigte Vignette an der Frontschreibe angebracht ist oder das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. (Quelle 20min.ch)
In Deutschland ist das System meines Wissens nach wegen unnötiger Datensammlung verboten.
Andere Länder wie Italien, England und Holland scheinen damit gut Erfahrungen gemacht zu haben.
Unfallforscher sehen darin eine effektivere Möglichkeit, Autofahrer dazu zu bringen, auf gefährlichen Streckenabschnitten das Tempolimit einzuhalten, auf denen eine punktuelle Messung keinen Sinn hat. (Quelle www.autobild.de)
Zweiter Account von Ralf Bachmann
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