Ab heute gilt in Baden-Württemberg ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. An Tankstellen, Kiosken und in Supermärkten darf kein Alkohol mehr verkauft werden. Die Regelung ist bundesweit einzigartig und soll Saufgelage von Jugendlichen verhindern.
Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens dürfen ab heute in Baden-Württemberg keine alkoholischen Getränke mehr an Raststätten und Tankstellen verkauft werden. Ziel des neuen Gesetztes ist es sowohl die oben erwähnten Saufgelagen, wie auch das Gewaltproblem unter Kontrolle zu bringen. So toll sich die Absichten auch anhören bezweifle ich, dass sie greifen werden.
Zum einen sind Jugendliche nicht dämlich – auch wenn manche Taten dies vermuten liessen. Wenn man ab 22 Uhr keine Alkohol mehr bekommt, kauf man diesen halt vor 22 Uhr. Darüber hinaus gibt es noch anderen Probleme, die ich bereits im Artikel vom 23. April 2009 beschrieben habe.
Quelle: www.swr.de
Gleich verhielt es sich mit den Alkopops. Süsse Getränke, die gerade von Jugendlichen gern getrunken wurde. Die rum- und wiskeyhaltigen Getränke wurde gerne wegen ihres alles übertünchenden Saftgeschmacks getrunken. Um diese aber den Jugendlichen zu „verbittern“ wurde die Preise erhöht. Folge war, dass Jugendliche halt auf andere Drinks umstiegen sind, welche nicht von den Sonderpreisen betroffen waren. Moment: Man muss Drinks, die für Jugendliche verboten sind künstlich erhöhen, damit Jugendliche diese nicht kaufen um dann festzustellen, dass Jugendliche auf andere harte Drinks umsteigen?! Da hat aber jemand die Sache gut durchdacht. Gratulation!!! Waren eigentlich Politiker nie jung? Kommen die als Erwachsene auf die Welt? Jeder der fünf Meter weit denken hat, hätte doch sehen müssen, dass Jugendliche dort hingehen wo der Preis stimmt.
Edit 9. Juli 2010:
Trotz Klage beim Bundesverfassungericht bleibt das Alkoholverbot bestehen.
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