Home » Blog » De-Mail und E-Postbrief – Fakten, Vermutungen und reelle Gefahren

De-Mail und E-Postbrief – Fakten, Vermutungen und reelle Gefahren

 

Schon wenige Stunden nachdem das De-Mail und der E-Postbrief an den Start gingen hagelte es bei Twitter und in Blogssphäre reihenweise Schmäheinträge. Unsicher und unnötig waren noch die höflichsten Attribute die vergeben wurden. Simonszu titelte bei Twitter:

Leute, die für ne Email 55 cent ausgeben würden, haben genau wie Leute, die ihr Twitter protecten, irgendwas essentielles nicht verstanden.

Wie immer geht es kaum um Fakten oder recherchierte Tatsachen, sondern eher um polemische Stimmungsmache, Gefühle und Vermutungen. Kaum jemand prüft nach, liest weitere Artikel und vergleicht die beiden Projekte miteinander. Darum versuche ich hier aufgrund der von mir gemachten Recherche ein paar Antworten auf offene Fragen zu geben.
Wichtig zu sagen ist, dass ich in keinster Weise Geld oder andere Leistungen für diesen Artikel erhalte. Auch stehe ich keinem Abhängigkeits- oder Lohnverhältnis zu einer der Firmen. Was ich möchte ich die Diskussion auf Fakten und nicht auf Vermutungen zu stellen.

Wichtig: Alle meine Antworten basieren auf Recherchen sowohl im Internet wie auch durch Vortagsabend und persönlich geführte Interviews. Sollte mich einer der Interviewten fehlinformiert oder sogar belogen haben, kann ich das an dieser Stelle nicht beurteilen. Ich kann nur wiedergeben, was ich bis jetzt erfahren habe. Auch erwähnen möchte ich, dass einiger der zitierten Quellen sehr wohl Recherche betrieben haben und sich sogar die Mühe gemacht haben Gesetzestexte zu lesen. Nicht jeder stützt seine Aussagen nur auf Vermutung.

Hier ein paar Argumente, die ich gesammelt habe: (Quellen am Ende des Artikels)

Argument 1:
Vor der Einrichtung eines De-Mail-Briefkastens muss man sich identifizieren, was bei einem normalen Briefkasten, bei dem Versand von Briefen oder bei sonstigen E-Mail-Konten nicht erforderlich ist. Nur anonyme Kommunikation ist aber sicher vor vor missbräuchlicher Aufdeckung.
Gegenfrage:
Was genau ist „missbräuchlicher Aufdeckung“? Vermutlich der Missbrauch meiner Daten durch Behörden.
Frage:
Wenn IP Adressen gespeichert werden, können doch heute auch Adressaten zurückverfolgt werden oder nicht? Der Computer der Behörden muss einfach ein paar Minuten länger rechnen, als wenn der Name hinterlegt ist. Eine Verfolgung ist auch ohne Namen möglich? Oder irre ich mich da? Ob dies gut oder schlecht ist, will ich an dieser Stelle nicht werten.

Argument 2:
Aufgrund der Architektur von De-Mail fließen alle Daten und Kontakte auf die Person rückführbar an einer zentralen Stelle zusammen; die Verwendung mehrerer, nicht in Verbindung zu bringender Identitäten ist nicht möglich.
Gegenargument:
Bei De-Mail gibt es verschiedene Firmen die getrennte Server haben. Es gibt soweit ich bei meinen Recherchen erfahren habe KEINE zentrale Serverstelle.
Und für mehrere nicht in Verbindung zu bringen Identitäten gibt es immer noch das reguläre E-Mailsystem. Aber wenn ich mit dem Finanzamt kommuniziere, will ich doch identifiziert werden, damit ich von denen auch meine richtigen Unterlagen erhalte. Für private Kommunikation nehme ich auch weiterhin andere anonyme Systeme.

Argument 3:
Die hinterlegten persönlichen Daten des Nutzers sind für eine Vielzahl von Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten ohne richterliche Anordnung anforderbar (§ 113 TKG), die Identität hinter einer De-Mail-Adresse ist für über 1.000 Behörden in einem Onlineverfahren abrufbar (§ 112 TKG), in dem täglich 12.000 Zugriffe auf Kundendaten erfolgen.
Antwort:
Dies ist sicherlich sehr bedenklich, gilt aber für jeden E-Mail, DSL Anbieter und Mobilfunkanbieter in gleichem Maße. Und wer denkt, er geht lieber ins Ausland mit seiner E-Mail Adresse (z.B. Hotmail) der kommt halt in die Reichweite von FBI und Co. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Telekommunikationsanbieter gleich und ist kein „De-Mail Sonderfall“. Wenn dann muss das gesamte System geändert werden. De-Mail hier zu verteufeln wäre einseitig.

Argument 4:
Der De-Mail-Gesetzentwurf sieht in § 16 sogar die Namhaftmachung des Postfachinhabers auf Anfrage Privater vor – für die Post oder einen E-Mail-Anbieter wäre eine solche Auskunft eine schwerwiegende Verletzung des Datenschutzes.
Gegenargument:
So wie ich das Gesetzt gelesen habe, geht es dabei um Rechtsansprüche. Niemand soll/darf sich hinter einem Pseudonym verstecken um andere zu schaden. Bei unerlaubter Auskunft haftet der Anbieter. Somit ist eine Strafe auch eingebaut. Ich kann dies an dieser Stelle nicht bestätigen, vermute aber, dass das bei anderen Anbieter gleich ist. Wer also seine richtige Adresse bei Web.de und Co. hinterlässt muss auch damit rechnen, dass dieser Anbieter bei berechtigten Anfragen die Adresse herausgibt. Sollte eine falsche Adresse angeben sein, wird bei gröberen Verstössen dann halt ermittelt und die IP zurückverfolgt. Allerdings habe ich im Internet gelesen, dass „normale“ E-Mailanbieter ansscheinend eben nicht die richtige Adresse an Dritte weitergeben dürfen, auch wenn dies auf berechtigten Gründen basiert. Hier wäre eine rechtssichere Auskunft nötig. Wer hier eine juristisch sichere Antwort hat, darf diese gerne in den Kommentaren hinterlassen.
Zusatz:Der akkreditierte Diensteanbieter hat die Auskunftserteilung nach Absatz 1 zu
dokumentieren und den Nutzer von der Erteilung der Auskunft unverzüglich und unter
Benennung des Dritten zu unterrichten. Paragraph 16 Absatz 4 De-Mail Gesetz

Argument 5:
Eine Vorratsspeicherung der Verbindungsdaten jeder De-Mail (vgl. § 100 TKG) schließt der Gesetzentwurf nicht aus.
Frage:
Ist die Vorratsdatenspeicherung nicht aufgehoben? Und wie sollte ein untergeordnetes Gesetzt dies mit einschliessen? Ich denke hier sollte nicht De-Mail als Einzelfall, sondern die Regierung bzw. das gesamte TKG angegangen werden.

Argument 6:
Kennung und Passwort zu einem De-Mail-Postfach sind auf Anforderung einer Strafverfolgungsbehörde, einer Polizeibehörde, des Bundesamts für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes ohne richterliche Anordnung herauszugeben (§ 113 TKG). Die im De-Mail-Postfach liegenden Dokumente und Informationen sind damit weit weniger geschützt als Papierdokumente oder Briefe in der eigenen Wohnung. Das Recht zur Passwortabfrage besteht zwar bei allen E-Mail-Konten. Normalerweise kann man sich aber mit anonymen Postfächern, multiplen Identitäten und ausländischen Konten vor Zugriffen schützen, was bei De-Mail nicht möglich ist.
Gegenargument:
Und wieder ist zu sagen, dass das TKG für alle Telekommunikatiosanbieter gleich gilt. Sicherlich ist ein Brief bessergeschützt als eine E-Mail, aber auch dieser kann mit richterlichem Beschluss geöffnet werden. Ein 1000%iger Schutz gibt es also auch hier nicht. Zusätzlich gilt zu sagen, dass das Bsp. mit der eigene Wohnung immer ein Extrembeispiel ist. Nicht ist so gut geschützt wie die eigenen vier Wände.
Multi-Account und multiple Identitäten können auch weiterhin bei anderen E-Mail Anbieter genutzt werden.

Argument 7:
Obwohl die Beantragung einer De-Mail-Adresse freiwillig sein soll, werden Behörden und Unternehmen, die ihre Leistungen bisher anonym oder ohne Überprüfung der Kundenangaben angeboten haben, faktisch schrittweise eine personengebundene und identitätsgeprüfte E-Mail-Adresse zur Voraussetzung des Angebots ihrer Leistungen machen. Ziel des Vorhabens ist dem Bundesinnenministerium zufolge ausdrücklich, „die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“ zu machen. Die eindeutige Identifizierung im Internet kann beispielsweise zum Ausschluss bestimmter Personen genutzt werden, etwa wegen angeblich mangelnder Bonität oder auch nur wegen Missliebigkeit oder Kritik am Unternehmen.
Gegenargument:
Was die Bundesregierung will und bekommt sind immer zwei Paar Schuhe. Kostenlose Leistungen werden weiterhin auf den Homepages zu finden sein und sobald man zahlen muss für eine Dienstleistung haben die ja eh Kontodaten, PayPal Name oder sonstige Daten.
Andere Frage:
Was hat Bonität mit der De-Mail zu tun? Solange ich nichts kaufe bzw. ein Vertrag ausfülle wird meine Bonität nicht geprüft. Meine Bonität kann von jedem Handyunternehmen bei der Schufa geprüft werden. Mit oder ohne De-Mail Adresse. Auch wenn ich dafür bin sehr genau hinzuschauen werden hier Dinge vermischt, die meiner Meinung nach eher in den Bereich der Vermutung gehören und nichts miteinander zu tun haben.

Argument 8: (User Kommentar)
Allerdings finde ich schon, dass ein De-Mail Konto einen besonderen Schutz bekommen sollte – vor allem vor dem Staat und noch mehr vor Privaten (Unternehmen). Darf doch auch nicht sein, dass jeder Beamte auf alle De-Mails zugreifen kann.
Antwort:
Bei De-Mail herrscht das 4-Augen-Prinzip. Die Daten werde verschlüsselt versendet und können nur mit Genehmigung und unter den Augen von mindestens 2 Administratoren angesehen werden um Missbrauch so weit wie möglich auszuschliessen. Kein Aussenstehender hat Zugriff auf die Daten. Wem das zu unsicher ist, kann entweder eine optionale Verschlüsselung einsetzen oder einen anderen Anbieter nehmen. Beamte können sowieso nicht automatisch mitlesen.

Argument 9: (User Kommentare)
Falls die DE-Mail nicht so sicher ist, wie behauptet, könnten Hacker mit fremden Namen „unterschriebene“ Post versenden. Da der Staat sich auf den Standpunkt stellen wird, daß DE-Mail sicher ist, wird die Beweislast am Mailkontoinhaber hängenbleiben.
Antwort:
Hierzu sollen die ersten Gerichtsurteile abgewartet werden. Es ist bis jetzt laut Interviewauskunft nicht möglich einen Vertrag nur per De-Mail abzuschliessen. Es müssen zusätzlich immer noch Verträge unterschrieben oder auf anderem Wege bestätigt werden. Fakt ist jedoch, dass die Rechtslage bei Missbrauch noch nicht eindeutig geklärt ist.

Argument 10: (User Kommentare)
Identifiziere ich mich bei einer Versicherungsgesellschaft, einer Bank, einem Telekommunkationsunsternehmen, dann sind bei einer evtl. Entwendung die Daten erstmal nur dort einsehbar – eine Schlußfolgerung auf bzw. Zusammenführung mit andere Partner oder Kontakte sind nur mit großer Mühe erzielbar. Bei einer De-Mail genügt ein Blick auf den Schriftverkehr, um alle Interessen und Kontakte mit Organisationen, staatlichen Stellen usw. zu erkennen.
Antwort:
Das ist erstmal korrekt. Aber meiner Meinung nach ist das kein spezielles Problem von De-Mail, sondern davon alle Korrespondenz an einer Stelle zu „lagern“. Sollte das ein normaler E-Mailanbieter sein, dürfte der Schaden genauso gross sein. Auf der anderen Seite werden Handyrechnung teilweise mit Einzelnachweis an ganz normale E-Mail Adressen geschickt und können somit leicht abgefangen werden. Das scheint niemanden zu stören.

Argument 11:
Und die Einsicht könnte ohne richterliche Anordnung, also ohne auch nur einen Verdacht auf evtl. Straftaten, gewährt werden? Eventuell sogar auf Anfrage Privater oder Unternehmen, die dann ihren Werbemüll und/oder Spams dann noch gezielter verbreiten können? Ich denke z.B. an Werbebriefe von Parteien vor Wahlen usw.
Frage:
Glaubt jemand ersthaft, dass auf die Adresse jeder zugreifen kann, der will? Das ist doch kein offenes Konto, das per Google durchsucht werden kann. Oder einfach als Behörde oder Amt den Namen eingeben und ich kann alle Mails mitlesen? Auch wenn das jetzt vielleicht etwas leichtgläubig scheint, aber diese Überlegung gehört für mich in Richtung Verschwörungstheorie. Ich rede an dieser Stelle nur von Privatleuten oder Firmen. Behörden muss trotzdem ganz genau auf die Finger geschaut werden.

Argument 12:
Es wäre schlimm, wenn Behörden auf die Einrichtung eines De-Mailkontos bestehen würden, um mit ihnen zu kommunizieren. Dabei denke ich natürlich auch an die ältere Generation, die sich mit solchen Techniken nicht vertraut sind.
Frage:
Wie soll denn das gehen? Nicht jeder hat eine PC und kennt sich auch damit aus. Egal welche Kommunikationsformen es in Zukunft geben wird, den ganz normalen Brief wird es immer geben. Also kann keine Behörde die De-Mail zur Pflicht erheben. Natürlich könnte man an dieser Stelle sagen: „Wehrte den Anfängen.“ Und sicherlich bin ich absolut dagegen, De-Mail als Voraussetzung einzuführen, aber Bedenken in diese Richtung sind für mich nach aktueller Sachlage zu spitz formuliert.

Argument 13:
Eine Behördenmail gilt laut De-Mail-Gesetzentwurf automatisch als zugestellt, selbst wenn der Nutzer die Email nicht lesen konnte (etwa weil er das Postfach nicht abrief weil ein Computer nicht mehr zur Verfügung stand etc.). Damit könnte ein Bescheid durch eine Behörde wirksam werden, ohne dass der Bürger das überhaupt erfährt, inklusive des Ablaufs einer Einspruchsfrist.
Gegenargument:
Meines Wissen nach gilt ein Brief und auch ein Einschreiben nach 3 Tagen als zugestellt auch wenn es nicht gelesen oder bei der Post abgeholt wurde. Somit fangen die Fristen dort auch an zu laufen. Also nicht wirklich ein grosser Unterschied. Sollte jemand juristisch sichere Informationen habe, dürfe diese gerne in den Kommentare gepostet werden.

Argument 14:
… der anonymen Teilnahme könnten immer mehr Hürden entgegengesetzt werden. Schließlich ist es ganz erklärtes Ziel des Innenministeriums, die Nutzung von De-Mail zum Normalfall elektronischer Kommunikation zu machen, also die herkömmliche, anonyme elektronische Kommunikation durch andere Anbieter auszutrocknen.
Gegenargument:
Behörden dürfen auf eine „normale“ E-Mail eigentlich gar nicht antworten – aus Sicherheitsgründen. Also entweder man geht persönlich vorbei oder nutzt ein Mail-System, für welches man sich identifiziert hat. Privat wird es immer anonyme E-Mailsysteme geben die kostenlos sind. Wie wollen sie denn diese Anbieter „austrocknen“? Internet und E-Mail ist weltweit und offen. Alles andere wäre Zensur. Dies wäre dann aber ein politisches Problem und kein Problem von De-Mail.

Das sind die Argumente gegen De-Mail. Es ist zu erwähnen, dass einiger meiner „Antworten“ und „Gegenfragen“ auch in den Kommentaren der jeweiligen Quellen ähnlich beschrieben worden sind. Ich stehe also mit meiner Meinung nicht alleine da.
Doch auch der, von der Idee her gleiche, E-Postbrief der Deutsch Post steht in der Kritik.

Argument 1:
Die Post verschweigt auf ihrer Webseite beharrlich, dass für jeden E-Brief eine Gebühr anfällt, für 55 Cent kann man bis zu 20MB versenden.
Antwort:
Wenn man auf der Homepage aus „Preise“ klickt stehen da auch die Preise.

Argument 2:
Die Post bietet an, E-Post für Adressaten, die noch kein E-Postfach haben, auszudrucken, und dann zuzustellen. Ich habe anfangs die Gehaltsabrechnungen von SAP erwähnt. Nicht jeder SAP-Mitarbeiter wird ein E-Postfach haben. Für mich als Mitarbeiter wäre es aber ein massives Datenschutz-Problem, wenn nicht mehr die Personalabteilung die Abrechnungen ausdruckt und versendet, sondern eine Fremdfirma.
Antwort:
Das Versenden eines Hybrid-Brief (ausgedruckte Form) ist freiwillig und passiert nicht automatisch. Man ist dem System nicht so hilflos ausgeliefert, wie es manche Gegner gerne beschreiben.

Argument 3:
Weiteres im Datenschutz: Wie werden die E-Briefe auf dem Server der Post abgelegt? Wenn da wirklich rechtsverbindliche Dokumente verschickt werden, wer garantiert mir, dass nicht irgendein Admin der Post da mal unbemerkt reinschaut?
Antwort:
Hierbei greift das 4-Augen-Prinzip und die Zuverlässigkeit muss durch Akkreditierung bestätigt werden. Wem dies zu unsicher ist kann bei beiden System eine private und optionale Zusatzverschlüsselung einsetzen. Dann kann niemand mitlesen. Auch der Staat nicht. Aber auch der Admin von GMX, Web und Co. könnte die E-Mails auf dem Server lesen.

Argument 4:
Die E-Post ist nicht staatlich. De-Mail ist staatlich, aber das kommt irgendwann noch. Die Post behauptet nur, dass sie mit dem Dienst das Postgeheimnis befolgt, und fertig. Die Post ist aber auch nur ein Briefzusteller unter vielen.
Antwort:
Das Bundesinnenministerium arbeitet an De-Mail mit. Das ist korrekt und bestätigt. Es gibt aber (im Moment) keine Beweise dafür, dass De-Mail ein staatliches Mail-System ist. Verantwortlich sind die jeweiligen Firmen wie GMX, Web und Co. Die Frage nach der Zuverlässigkeit dieser Anbieter muss sich jeder Nutzer selber stellen. Die Behauptung, dass der E-Postbrief oder die Deutsche Post irgendwann staatlich werden ist für mich etwas weit hergeholt.

Argument 5:
Was hindert mich daran, eben schnell einen Postfix aufzusetzen, und zu behaupten, ja, ich würde das Postgeheimnis befolgen, und fertig?
Antwort:
Niemand. Wer aber bei De-Mail mitmachen will, hat gewisse Prüfungen zu absolvieren, die von Zeit zu Zeit auch kontrolliert werden. Aber jeder darf mitmachen, der die nötige Infrastruktur bereitstellt. Ob der Kunde einem vertraut hängt vom Image ab. Wenn man keinem Anbieter vetraut, kann man auch einen eigenen De-Mail Anbieter nur für sich und seine Freunde eröffnen.

Argument 6:
Wie sieht das aus mit Spam? Gibts dann bald die EinkaufAktuell und das Angebotsblatt vom Lebensmitteldiscounter um der Ecke in mein E-Postfach? Super.
Antwort:
Der Zugang, sprich das Senden einer Nachricht/SPAM-Mail, erfordert eine eigene De-Mail oder E-Postbrief Adresse und ist dank des Namens zurückverfolgbar. Da SPAM strafbar ist dürften die Chance hier sehr gering sein. Das System ist geschlossen und blockt jede Mail von aussen ab.

Argument 7:
Diese spezielle E-Mail soll 0,55 € kosten – soviel wie ein normaler Brief.
Antwort:
Ab 2011 will die Post das Briefporto erhöhen. Somit wird der E-Postbrief günstiger. Aber jeder Nutzer muss entscheiden, ob der Preis hoch ist oder nicht. Der E-Postbrief ist ein Produkt und unterliegt den regulären Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage.

Argument 8:
Die Verschlüsselung ist nicht sicher. Jede mit PGP verschlüsselte normale eMail ist sicherer.
Gegenfrage:
Wieviele Leute setzten PGP ein? Wieviel geheime Sachen werden bereits heute per ganz normalen E-Mail verschickt? Keinen kümmert das. Und wer will kann zusätzlich noch GPG nutzen. Niemandem wird das verboten. Beide System sollen ein Schritt in Richtung sichere Kommunikation sein, die jeder, auch Oma und Opa nutzen kann. Logischerweise gibt es deutliche bessere Sicherheitssysteme für Leute, die sich damit auskennen. Ein Stückchen sicherer als eine reguläre E-Mail dürfte das neue System aber schon sein.

So wer es nach diesem langen Eintrag bis hier unten geschafft hat, den heisse ich willkommen bei der Zusammenfassung. Seit ein paar Monaten versuche ich alles über De-Mail und den E-Postbrief zusammenzutragen und Fakten von Vermutungen zu trennen. Wichtig für mich ist dabei zu betonen, dass ich nicht dafür bin den Systemen blind zu vertrauen. Mein Ziel ist es Sicherheitslücken und offene Fragen auf Fakten und juristisch sichere Behauptungen zu stützen. Aussagen wie „ist doch klar, dass da die Regierung mitliest“ bringen niemandem etwas. Vorsicht und Kontrolle ist angebracht und sinnvoll. Aber jede Behauptung sollte untermauert werden. Ein Grossteil meiner Informationen beruhen auf persönlich geführten Interviews und Teilnahmen an Pressekonferenzen sowie Recherchen im Internet. Sollte jemand andere Informationen haben, dürfen diese gerne in den Kommentaren gepostet werden. Beleidigungen o.ä. werden jedoch gelöscht.
Beide Systeme, die De-Mail und der E-Postbreif, sind Produkte die angeboten werden. Ob der Kunde diese dann auch annimmt wird sich zeigen. Hier kann jeder selber entscheiden, ob er dies möchte oder lieber beim handfesten Brief bleibt. Meiner Meinung nach wird auch in Zukunft niemand gezwungen eines der Systeme zu nutzen, somit bleibt als Alternative immer noch der persönliche Kontakte oder der altmodische ab sichere Brief. Und das ist auch gut so.
Die Argumente stammen von verschiedenen Seiten und sind Copy&Paste Zitate mit Quellenangaben. Wer sich als Autor jedoch in seine Rechten verletzt oder falsch zitiert fühlt, darf mir dies gerne per „regulärer“ E-Mail mitteilen. Änderungen werden dann schnellstmöglich vorgenommen.

Quellen:
http://www.daten-speicherung.de
http://www.piratenweib.de
http://www.daniel-schwerd.de
http://blog.tatonka.info

Mehr Infos in meiner Rubrik: De-Mail vs. Onlinebrief. Dort sind dann auch die Interviews, Pressekonferenzen und Vortragsabende zu finden.

UPDATE:

Nachträglich habe ich bei netzpolitik.org eine sehr unschönen Passus gelesen.
Als Nutzer des E-Postbriefs muss man sein Postfach einmal täglich kontrollieren. De-Mail nur alle drei Tage. Auch wenn man meines Wissens nach über dein Eingang es E-Postbriefs per SMS informiert wird, besteht hier Nachholbedarf. Gerade im privaten Bereich muss es möglich sein, auch mal drei Tage nicht seine Mails zu checken. Zurecht wird in den Kommentaren nach Urlaub gefragt. Was passiert, wenn ich drei Wochen in Hawaii bin? Gegenfrage: Was passiert mit meiner Papierpost, wenn drei Wochen in Hawaii bin? Fangen die Fristen dann auch an zu laufen? Eigentlich ja oder?

Update “Lesepflicht”:

Stiftung Warentest beschreibt die “Lesepflicht” so:

Wer nicht regelmäßig in seinen elektronischen Briefkasten schaut, versäumt unter Umständen Fristen oder Mahnungen.

Wer nicht regelmässig seinen Briefkasten vor der Haustüre leert versäumt vielleicht auch Fristen und Mahnung. Somit sehe ich die “Lesepflicht” deutlich weniger radikaler als manche Twitterer.

[interessant ist, dass in der Quelle nur 1X steht und nicht 3X – aber egal]
Bei der Verfolgung des Themas auf Twitter und in der Blogsphäre denke ich, dass das eher ein Definitionsproblem ist. Viele sehe De-Mail und E-Postbrief als E-Mail. Darum “wundern” sich auch viele über dem Preis. 55 Cent für eine E-Mail ist recht heftig. Vor allem, da es E-Mail wo anders umsonst gibt. De-Mail und die Post sehen ihre Produkte als Brief im Internet. Und ein Brief kostet aus deren Überlegung heraus nunmal Geld. Für die Internetgemeinde ist diese Argumentation natürlich Haarspalterei. Was die “Lesepflicht” angeht ist der Posteingang der beiden Systeme aus meiner Sicht heraus jedoch wie der Briefkasten vor der Türe zu sehen. Wichtige Post muss nunmal regelmässig gelesen und kontrolliert werden. Und bei beiden Anbietern gibt es “Benachrichtungssysteme” in Form von E-Mail auf eine anderer E-Mailadresse oder als SMS.

5 thoughts on “De-Mail und E-Postbrief – Fakten, Vermutungen und reelle Gefahren”

  1. Verfolge den Onlinebrief/E-Postbrief auch schon eine Weile und bin ziemlich scharf drauf. Das Hintergrundrauschen paranoider Rechts- und Sicherheits”experten” hatte ich erwartet.

    Jetzt muss nur noch endlich die Postident-Benachrichtigung kommen. Hatte mich am Mittwoch um 07:15 angemeldet. Verschicken die das von Hand?

  2. Danke für die Analyse. Die Frageliste bringt eine Menge Sachlichkeit in die Diskussion.
    Eine Anmerkung zu Argument 2 (Datenschutz bei Gehaltsabrechnungen):
    Es wäre naiv anzunehmen, dass Unternehmen heute nicht schon die Gehaltsabrechnung komplett (mal nach “gehaltsabrechnung outsourcen” googlen), oder aber zumindest das Drucken, Kuvertieren und Frankieren (an Lettershops) ausgelagert haben. Das geht datenschutzkonform und denselben gesetzlichen Anforderungen unterliegt dann auch die Post.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert