Wer an dieser Stelle eine Artikel über De-Mail oder E-Postbrief erwartet wird leider enttäuscht. Denn auch ohne die neuen E-Mailsysteme wird die Kommunikation per Mail ab jetzt auf juristisch “sicherere” Beine gestellt.
Kommunikation per E-Mail ist in der heutigen Zeit kaum noch wegzudenken. Auch E-Mail Muffel werde sich dann wohl umgewöhnen müssen
Gerichtsurteile stärken die Auffassung, dass E-Mails beträchtliche Rechtsfolgen auslösen können. Weder das Ausfiltern einer E-Mail durch eine Firewall noch das Argument, dass man eine E-Mail nicht gelesen habe, weil man seinen E-Mail-Account nicht regelmäßig nutze, können vor den Rechtsfolgen einer E-Mail schützen. Für “E-Mail-Verweigerer” sind also schlechte Zeiten angebrochen.
Aber natürlich gilt das wie immer nicht automatisch. Wer also eine E-Mail bekommt muss nicht gleich alles stehen und liegen lassen. Dennoch gelten Ausreden wie, „man nutzt diesen E-Mail Account“ nicht mehr. Auch ist der Empfänger verantwortlich dafür, ob eine E-Mail in der Firewall hängengeblieben ist. Eine Abmahnung wird also trotzdem gültig, obwohl der Empfänger die Abmahnung nie gelesen hat.
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Zweiter Account von Ralf Bachmann
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