Nachdem bereits mehrere Politiker das neue De-Mail Gesetz kritisiert haben, hat der Bundesrat ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht. Grundtenor dabei sind eher die Formulierungen einzelner Gesetzespassagen, so wird unter anderem kritisiert, dass einige Begriffe nicht durchgängig mit der gleichen Bedeutung verwendet werden, so dass unter Umständen juristische Problem zu einem späteren Zeitpunkt nicht auszuschliessen sind. Zudem
ist der Rechtsausschuss etwa der Ansicht, dass das De-Mail-Verfahren zwingend einer Abstimmung mit dem Signaturgesetz bedürfe. Derzeit solle es Behörden zwar ermöglicht werden, Bescheide an Bürger zuzustellen. Diese könnten jedoch nicht wirksam Rechtsmittel dagegen auf gleichem Weg einlegen, da dafür eine qualifizierte elektronische Signatur nötig sei. (Quelle Heise.de)
Dies ist ein Problem welches bereits in früheren Publikationen bereits angesprochen wurde. Übersetzt heisst dies, dass Ämter zwar offizielle und damit juristische Schreiben an Bürger schicken dürfen, diese dann aber wieder nicht rechtskräftig antworten können bzw. für eine rechtskräftige Antwort ein zusätzliches und meistens mit Kosten verbundenes Zertifikat benötigen. Diese fehlende Gleichstellung aller Kommunikationspartner würde De-Mail zu einer Art Einbahnstraße für Behörden machen. Der Bürger müsste um Antworten zu können, dann doch wieder den Postweg wählen.
Keine Portierung der De-Mail Adresse:
Weiterhin wurde die namentliche Bindung an einen Provider kritisiert. Wer seinen Provider wechseln möchte, muss gleichzeitig auch seine Adresse ändern, womit ein Mehraufwand für den Nutzer nötig wäre. Eine Portierung, wie sei bei Mobilfunknummer möglich ist, ist bei De-Mail nicht vorgesehen. Auch wurden weitere Punkte des Gesetzentwurfs kritisiert.
Zudem werde mit der Einbindung des Begriffs “De-Mail” in die Adresse “kein verwechslungssicheres einheitliches Schema” aufgezeigt. “Bedenklich” erscheine ferner die Zulassung von Pseudonymen. Es sei nicht nachvollziehbar, inwieweit dies einer sicheren und offenen elektronischen Kommunikation dienen solle. Der Entwurf lasse auch offen, welche Folgen für den Nutzer mit einer automatisierten Weiterleitung von Nachrichten an eine andere De-Mail-Adresse vergleichbar zu einer Briefkastenleerung durch Nachbarn verbunden seien. Hier sei wenigstens zu regeln, wann eine Zugangs- oder Abholbestätigung ausgestellt werde. Unklar bleibe auch, ab welchem Zeitpunkt die Zustellbarkeit von Behördenpost anzunehmen sei.
Wie bereits im Artikel „Neues De-Mail Gesetz ist auf dem Weg“ beschrieben, fehlt im neuen Gesetzentwurf die im Vorfeld immer wieder erwähnt Kennzeichnung „de-mail“. De-Mail Adresse können daher frei von jeder Kennzeichnung als De-Mail Adresse sein, was zu einer starken Verwirrung gerade in der Kommunikation mit ausländischen Stellen führen kann, was aber auf der anderen Seite auch der Post mit ihrem E-Postbrief erlauben würde, zu De-Mail zurückzukehren. In wie weit diese Hinterür natürlich gewollt ist, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.
Play it again Sam:
Wie immer durfte die gebetsmühlenartig wiederholte Forderung nach eine Ende-zu-Ende Verschlüsslung nicht fehlen.
Inhaltlich drängen die Innenpolitiker unter anderem darauf, eine konstante “Ende-zu-Ende-Verschlüsselung” der ausgetauschten Daten zur Pflicht zu machen. Nach dem Entwurf sei nur der Einsatz “gängiger Standards für sicheren Mailversand” wie SSL oder SMTP/TLS gewährleistet.
Nicht erwähnt wurde wie immer, wie ersten eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ohne Installation von Zusatzsoftware seitens des Nutzer bewerkstelligt werden soll und zweitens wie eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung zur Pflicht gemacht werden soll. Salopp könnte man fragen, ob bei der Anmeldung ein bereits vorhandenes Schlüsselzertifikat vorlegt werden muss, oder ob nicht verschlüsselten De-Mails vom System blockiert werden? Kritiker würde dann zurecht fragen, warum man dann noch eine De-Mail System benötigt (was viele sich bereits heute fragen).
Abgerundet werden dies Aussagen mit einer Forderung nach einer rechtskräftigen Bestätigung des Datenschutzes.
Nicht zuletzt sei die Wichtigkeit des Schutzes der Nutzerdaten bei akkreditierten Diensteanbietern mit einer eigenständigen Vorschrift zu betonen.
Diese Forderung basiert vermutlich auf der im Moment laufen Datenschutzdiskussion um Google Street View und Co. Auffallend ist jedoch, dass gerade im politischen Bereich sehr viel verlangt und auch „nachgeplappert“ wird, ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie die Forderungen technisch überhaupt umzusetzen sind bzw. ob diese Forderungen technisch überhaupt umsetzbar sind. Hätte sich auch nur ein Teil der Politiker ein paar Jahre früher mit dem Thema sicherere E-Mail Kommunikation auseinander gesetzt, hätte man schon längst gängige Verschlüsselungstechniken massentauglich umsetzen und auch in Gesetzen verankern können. So liegt der Verdacht nahe, dass sich hier ein paar „schlaue“ Politiker ein Stück vom „Ich-bin-für-Datenschschutz-Kuchen“ abschneiden wollen, ohne eine Idee zu haben worum es eigentlich geht. So auch der netzpolitische Sprecher der Grünen Konstantin von Notz, welcher auf Golem.de De-Mail gleich komplett verstaatlichen will, wo doch die Grünen unter anderem für Datenschutz und weniger staatliche Eingriffe sind. Aber dann De-Mail, welches bereits jetzt als staatliche E-Mail gesehen wird, noch mehr verstaatlichen. Diese Forderung zeigt, wie wenig technisches Wissen bei manchen Politiker vorherrscht.
Polemik statt Sachargumente:
Allerdings zeigen die zahlreichen Leserkommentare auf verschiedenen Seiten auch nicht eine sehr aufgeklärtes Bild. So werden viele Behauptungen in den Raum gestellt, welche weder durch Quellen noch per schlüssige Argumentationsketten bewiesen werden können. Auch zeigen zahlreiche Kommentare, dass die jeweiligen Autoren weder die Gesetzestexte noch die Ausführen auf anderen Blogs dazu lesen. Es klaffen also auf beiden Seiten grosse Wissenslücken auf.
Um der anderen Seite eine Chance zu geben sei hier auch auf den Artikel „Telekom und Web.de verteidigen De-Mail gegen Kritik“ hingewiesen, in dem die Telekom und 1&1 Stellung zu ihrem Projekt und zu einigen Kritikpunkte nehmen. So ist bei Urlaub oder Krankheit auch bei De-Mail ein Erweiterung der Zustellfrist möglich.
Schlicht nicht richtig verstanden habe von Notz die Zustellregeln, so der 1&1-Sprecher. Hier seien die gleichen Festlegungen wie für das papierene Einschreiben gültig. “Wer beispielsweise nachweislich krank oder im Urlaub war, kann die Zustellfrist entsprechend erweitern.” Die technischen Richtlinien seien klar und transparent definiert. “Außerdem ist innerhalb des De-Mail-Standards jederzeit auch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung möglich”, sagte d’Aguiar.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass De-Mail definitiv ein paar Lücken sowohl in der Formulierung des Gesetzes wie auch in der technischen Umsetzung hat, die dringend geschlossen werden müssen. Eine Polemik, wie sie von vielen „Verschwörungstheoretikern“ bei diesem Thema gerne verwendet wird, nützt jedoch niemandem. Und auch eine Beleidigung der Macher und anderer DE-Mail Nutzer ist eher kontraproduktiv. Ziel der Auseinandersetzung sollten sachliche Argumente sein.
Weitere Infos zu De-Mail und dem E-Postbrief in der Rubrik De-Mail vs. Onlinebrief
Zweiter Account von Ralf Bachmann
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